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Managerbezüge

Angestellte Führungskräfte beurteilen Vorstandsgehälter in großen Unternehmen mehrheitlich kritisch

 
   

Seit Ende 2007 wird in Medien, Politik und Wirtschaft eine Debatte über die Angemessenheit der Gehälter von Vorstandsmitgliedern großer Unternehmen geführt.

Neben der Höhe der Gehälter selbst wird auch die Frage diskutiert, ob ein Eingreifen des Gesetzgebers sinnvoll oder notwendig ist.

Zu diesem Fragenkomplex hat der Deutsche Führungskräfteverband die rund 1.000 Teilnehmer des "Manager-Monitors" befragt. Dieses Umfragepanel setzt sich aus aktiven angestellten Führungskräften der privaten Wirtschaft zusammensetzt.

An der Umfrage haben sich mit 504 Führungskräften mehr als 50 Prozent der Panelmitglieder beteiligt.


Ihre generelle Einschätzung über die Diskussion der letzten Wochen

Überhöhte Gehälter von Unternehmensvorständen verletzten das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen.

93%

7%
Es handelt sich um eine schädliche und unsachliche Neiddebatte.

42%

58%
Die Debatte wird überbewertet. Sie betrifft einen kleinen Personenkreis, bringt aber Unternehmer und Manager als Ganzes in Misskredit.

63%

37%

Stimme vollständig zu / Stimme eher zu      Stimme eher nicht zu / Stimme überhaupt nicht zu


Führungskräfte sind sich der politischen Brisanz des Themas bewusst. Knapp 60 Prozent widersprechen der Meinung, es handle sich dabei um eine reine Neiddebatte. Über 90 Prozent stimmen der These vollständig oder eher zu, überhöhte Gehälter von Unternehmensvorständen verletzten das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen. Über 60 Prozent der Befragten wünschen sich allerdings eine Versachlichung der Debatte.

Eigene Gehaltsuntersuchungen der Führungskräfteverbände und Studien, zum Beispiel der Personalberatung Kienbaum, machen deutlich: In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind nicht die Gehälter der Manager insgesamt überproportional gestiegen, sondern nur die der Vorstandsmitglieder großer börsennotierter Aktiengesellschaften. Die Kienbaum-Zahlen zeigen auch, dass die Gruppe der Leitenden, das klassische mittlere Management also, spätestens seit der Jahrtausendwende bei der Gehaltsentwicklung ins Hintertreffen geraten ist.


Detailauswertung

Stimme vollständig zu Stimme eher zu Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu
Überhöhte Gehälter ... 65% 28% 5% 2%
Es handelt ... 14% 27% 39% 20%
Die Debatte ... 27% 36% 25% 13%

Die Antworten der Befragten zur konkreten Höhe der Vorstandsgehälter machen deutlich, dass auch bei angestellten Führungskräften ein tiefes Unbehagen über die Gehaltsentwicklung der letzten Jahre existiert. Vier Fünftel halten die variablen, erfolgsbezogenen Gehälter für "häufig überhöht", Zwei Drittel sehen die Bezüge der Vorstandsmitglieder großer Kapitalgesellschaften sogar als insgesamt überhöht an.


Ihre Einschätzung über die Höhe der Vorstandsvergütungen

Die Höhe der Vorstandsgehälter bei großen Kapitalgesellschaften ist ganz überwiegend leistungsgerecht

39%

61%
Die Fixgehälter sind mehrheitlich noch leistungsgerecht. Die erfolgsbezogenen Gehaltsbestandteile sind jedoch häufig überhöht, insbesondere durch Aktienoptionsprogramme.

80%

20%
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder großer Kapitalgesellschaften sind insgesamt mehrheitlich überhöht.

65%

35%

Stimme vollständig zu / Stimme eher zu      Stimme eher nicht zu / Stimme überhaupt nicht zu


Detailauswertung

Stimme vollständig zu Stimme eher zu Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu
Die Höhe der ... 5% 35% 45% 15%
Die Fixgehälter ... 34% 47% 17% 2%
Die Bezüge ... 23% 42% 27% 8%

In ihrer Meinung zu möglichen politischen Reaktionen auf diese Problematik sind die Befragten gespalten. Zwar sind nur knapp 20 Prozent der Auffassung, es bestehe kein (politischer) Handlungsbedarf. Nur eine knappe Mehrheit unterstützt aber die Forderung nach einer Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern als Betriebsausgaben auf Seiten der Unternehmen. Über zwei Drittel der Befragten wollen hier der Hauptversammlung mehr Mitspracherechte zubilligen.


Ihre Bewertung von aktuellen Reformvorschlägen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsgehältern (als Betriebsausgaben) sollte beschränkt werden.

55%

45%
Beschlüsse der Aufsichtsräte über die Vorstandsvergütung sollten in Zukunft von der Hautpversammlung der Aktionäre genehmigt werden müssen.

67%

33%
Es besteht kein Handlungsbedarf.

18%

82%

Stimme vollständig zu / Stimme eher zu      Stimme eher nicht zu / Stimme überhaupt nicht zu


Detailauswertung

Stimme vollständig zu Stimme eher zu Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu
Die Höhe der ... 31% 25% 19% 26%
Die Fixgehälter ... 37% 30% 22% 11%
Die Bezüge ... 5% 13% 29% 53%

Die Position des Deutschen Führungskräfteverbandes

Eine kritische Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen ist mehr als legitim. Die Dimension des Problems wird allerdings überschätzt oder vielleicht sogar bewusst übertrieben, denn millionenschwere Gehälter werden nur von einer kleinen Zahl börsennotierter Unternehmen gezahlt.

Dass über die Vorstandsvergütung im Aufsichtsrat entschieden wird, ist grundsätzlich richtig. Die Entscheidungsbefugnis des Aufsichtsrats sichert einerseits den Anteilseignern die ihnen zustehenden Rechte als Eigentümer des Unternehmers. Andererseits trägt die Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern in mitbestimmten Aufsichtsräten dazu bei, dass die Belange der Beschäftigten ebenfalls berücksichtigt werden.

Den Aufsichtsrat trifft bei Optionsprogrammen dann aber eine besondere Verantwortung dafür, dass diese nicht zur Selbstbedienung einladen. Das bedeutet: Die Aufsichtsratsbeschlüsse müssen so transparent wie möglich sein. Dazu gehört, dass das Gremium die entsprechenden Beschlüsse möglichst in voller Besetzung fasst und sie nicht in einen kleinen Aufsichtsratsausschuss delegiert. Die Optionsprogramme müssen für die Anteilseigner und die Hauptversammlung nachvollziehbar sein.

Ambitionierte Ausübungsschwellen

Aktienoptionsprogramme müssen selbstverständlich transparent sein, also zum Beispiel klar definierte und objektiv messbarer Ausübungsschwellen festlegen.

Dies allein reicht aber nicht aus. Die Schwellen müssen darüber hinaus hinreichend ambitioniert sein. Sie dürfen nicht nur an die reine Steigerung des Unternehmenswerts, in der Regel also den Aktienkurs, gekoppelt werden.

Die Wertsteigerungen sollten in Relation zu aussagefähigen Börsenindizes oder aber den Börsenwert von Mitbewerbern gekoppelt werden. Nur Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex oder den Mitbewerbern sollte zur Ausübung der Optionen berechtigen.

Für die Transparenz von Vorstandsvergütungen insgesamt liefert der Corporate Governance Kodex ausreichend detaillierte Empfehlungen an die Adresse der Unternehmen. Dass er die Möglichkeit einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen von der Empfehlung abzuweichen, die Vorstandsvergütung individualisiert offen zu legen, ist nicht zu beanstanden.

Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vergütungen als Betriebsausgaben lehnt der Deutsche Führungskräfteverband ab.




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