CDU/CSU und SPD stehen kurz vor einer Einigung über bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Der Oberbegriff "Mitarbeiterbeteiligung" ist außerordentlich vielschichtig. Er umfasst materielle und immaterielle Beteiligungen (etwa Mitbestimmungsrechte). Bei den materiellen Beteiligungen ist zu unterscheiden zwischen Gewinn- und Ergebnisbeteiligungen sowie Beteiligungen am Unternehmenskapital. Bei der jetzt anstehenden Reform geht es in erster Linie um Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, also um Beteiligungen am Kapital eines Arbeitgebers, der die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat (AG, GmbH etc.). Bereits im Jahr 2007 haben CDU/CSU und SPD hierzu ihre Vorstellungen in Thesenpapieren niedergelegt. In wichtigen Grundfragen lagen die Parteien zu diesem Zeitpunkt aber noch weit auseinander. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Führungskräfteverband die 1.040 Mitglieder des Umfragepanels "Manager-Monitor" um ihre Einschätzungen gebeten. An der Umfrage beteiligten sich 484 Personen (knapp 47 Prozent aller Panel-Teilnehmer). 50 Prozent der Führungskräfte am Kapital ihrer Unternehmen beteiligt. Knapp 50 Prozent aller befragten Führungskräfte sind bereits am Kapital ihrer Unternehmen beteiligt. Von den Befragten, die nicht am Kapital Ihrer Unternehmen beteiligt sind, wurden folgende Gründe genannt:
Gründe für eine Kapitalbeteiligung von Führungskräften Weiter wurde die Frage gestellt, welche Gründe dafür sprechen könnten, dass sich gerade Führungskräfte (auch in Abgrenzung zu anderen Beschäftigtengruppen) am Kapital ihres Unternehmens beteiligen sollten. Führungskräfte sollten sich am Kapital ihres Unternehmens beteiligen, weil
Detailauswertung
Interesse an hohen Freibeträgen Ebenfalls gefragt wurden die Teilnehmer, in welcher Höhe sie sich vorstellen könnten, steuerbegünstigt Kapitalbeteiligungen an ihrem Unternehmen zu erwerben. Sechs Prozent würden weniger als 500 Euro investieren, Offensichtlich ist eine deutliche Mehrheit der Führungskräfte bereit, sich in deutlich größerem Umfang steuerbegünstigt am Kapital ihres Unternehmens zu beteiligen, als dies das Unions-Konzept (1.000 Euro) und erst recht das SPD-Konzept (500 Euro) vorsehen. Skepsis in Bezug auf Integration der Kapitalbeteiligung in die geförderte Altersvorsorge Außerdem wurden die Teilnehmer gefragt, wie sie die Forderung nach einer Integration der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in die geförderte Altersvorsorge beurteilen.
Die Ergebnisse deuten zwar darauf hin, dass eine Mehrheit es für möglich hält, noch vorhandene Lücken in der Altersvorsorge mit Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu schließen. Konkret auf die Frage des Nebeneinanders von Altersvorsorge und Kapitalbeteiligung angesprochen, lehnt aber eine ebenso große Mehrheit die Vermischung beider Anlageformen ab. Sonntagsfrage (Mitte März 2008) Ohne konkreten Bezug zur Umfrage wurde außerdem noch die "Sonntagsfrage" gestellt, um ein Bild über die aktuelle politische Stimmungslage unter angestellten Führungskräften zu gewinnen. Dabei fanden CDU/CSU und FPD mit nahezu gleich hohen Werten den höchsten Zuspruch. Zusammen genommen würden sie fast drei Viertel der Stimmen auf sich vereinigen.
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