Die Diskussion in der großen Koalition um eine Verlängerung der Bezugszeit des Arbeitslosengeld I war das bestimmende politische Thema der letzten Wochen in Deutschland. Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Vorschlag des SPD-Vorsitzenden Kurt Beck. Ihm zufolge sollen über 50-jährige Arbeitslose bis zu 24 Monaten Arbeitslosengeld I beziehen, wenn sie in den fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mehr als 42 Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig waren. Ende Oktober fand dieses Modell auf dem SPD-Parteitag in Hamburg eine deutliche Mehrheit unter den Delegierten. Bereits Ende 2006 hatte die CDU auf ihrem Parteitag ein Modell befürwortet, demzufolge die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I für Versicherte mit mehr als 40 Beitragsjahren auf ebenfalls 24 Monate steigen soll. Meinungsumfragen steht eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung hinter diesen Vorschlägen Das ZDF-Politikbarometer bezifferte die Zustimmung zuletzt auf beeindruckende 80 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Stimmungslage unter den angestellten Führungskräften ist demgegenüber differenzierter, wie eine Umfrage im Rahmen des "Manager Monitors" des Deutschen Führungskräfteverbands ergeben hat. Von 1.060 kontaktierten Führungskräften beteiligten sich 520 Personen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 49 Prozent. Die Antwort auf die erste Frage: "Wie beurteilen Sie die Forderung, die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose oder für Arbeitlose nach langer Beitragszahlung zu verlängern?" führte zu folgendem Ergebnis:
Die Zahl der Befürworter übersteigt zwar die der Gegner einer Verlängerung der Bezugszeit des Arbeitslosengelds I. Bei den meisten Teilnehmern überwiegt jedoch die Skepsis bezüglich der politischen Motive der Diskussionsteilnehmer: Sie attestieren den Initiatoren der Debatte rein wahltaktische Motive. Die Erwartungen vieler Führungskräfte an die Arbeitslosenversicherung sind ohnehin gedämpft: Da Einkommensbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht abgesichert sind, stellt die Arbeitslosenversicherung für sie nur eine Teilsicherung dar, die der Ergänzung aus anderen Quellen (private Ersparnis, etwaige Abfindungszahlungen) bedarf. Eine weitere Frage befasste sich mit der Finanzierung einer möglichen Verlängerung der Bezugszeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Mitte Oktober zu erkennen gegeben, dass sie einer Verlängerung der Bezugszeit des Arbeitslosengelds I zustimmen würde, wenn die Reform "aufkommensneutral" ausgestaltet wird. Dies würde bedeuten, dass die Bezugszeit für jüngere Versicherte oder für Arbeitslose mit kurzer Beitragsdauer auf weniger als zwölf Monate abgesenkt werden müsste. Unabhängig vom Alter der Arbeitslosen wird die zwölfmonatige Anspruchsdauer derzeit bereits nach mehr als 24 Monaten durchgängiger beitragspflichtiger Beschäftigung vor Beginn der Arbeitslosigkeit erreicht. Die Frage "Wie beurteilen Sie die Forderung nach einer Verkürzung der Bezugszeit für jüngere Arbeitslose oder Arbeitslose mit kurzer Beitragsdauer?" wurde vor diesem Hintergrund wie folgt beantwortet:
Die Umfrageteilnehmer räumen in dieser Frage also der Beitragssatzstabilität den Vorrang ein. Dieses Ergebnis ist nicht zuletzt unter dem folgenden Aspekt erstaunlich. Die jüngst veröffentlichte Führungskräftestudie (www.ula.de) hat gezeigt, dass 85 Prozent der Führungskräfte verheiratet sind und insgesamt überdurchschnittlich viele Kinder haben. Auch das Durchschnittsalter der Mitglieder des Umfragepanels (dieses liefert ein verkleinertes Abbildung der Teilnehmer an der Führungskräfteumfrage im erwerbsfähigen Alter) hätte es plausibler erscheinen lassen, dass sich eine Mehrheit für die zweite Antwortalternative ergibt: Am stärksten sind nämlich die 45- bis 55-jährigen vertreten, also Personen, die vielfach noch unterhaltspflichtige Kinder haben. Gleichwohl stehen Führungskräfte dem übergeordneten arbeitsmarktökonomischen Interesse an niedrigen Beitragssätzen zur Sozialversicherung aufgeschlossener gegenüber als übrige Arbeitnehmer. |
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